Für Käufer

Für Käufer

Der Erwerb einer Immobilie in Portugal ist grundsätzlich ein unkomplizierter Prozess. Die wesentlichen Schritte möchten wir hier für Sie transparent darlegen. Bei Ocean Horizon stehen wir Ihnen von Anfang bis Ende Ihres Kaufprozesses zur Seite, und das in Deutsch, Englisch oder Portugiesisch.
 
Für die finale Prüfung der rechtlichen Dokumente und der Vorbereitung des Kaufvertrags ist dann ein Anwalt erforderlich.
Für die beteiligten Instanzen können wir Ihnen, wenn Sie wünschen, gerne mit Empfehlungen und Kontakten weiterhelfen oder auch konkrete Kontakte herstellen.
 
Hinweis: In Portugal werden die Makler bei erfolgreichem Verkauf einer Immobilie von den Verkäufern entlohnt. Als Käufer erhalten Sie unsere Dienstleistungen demnach vollständig kostenlos. 
 
Ihre Schritte zum erfolgreichen Erwerb einer Immobilie:

 

  • Budgetidentifikation und Finanzierung:

Bei der aktiven und konkreten Suche nach einer Immobilie, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken über das einzusetzende Budget zu machen und dessen Obergrenze so genau wie möglich vorher festzulegen.

Sollten Sie einen Kredit einsetzen, können Sie damit rechnen, dass die meisten der hiesigen Banken bis ca. 70 % des Immobilienwerts finanzieren. Sollte eine Finanzierung der Immobilie über eine Bank erforderlich bzw. gewüncht sein, helfen wir Ihnen gern mit Kontakten und organisieren für Sie zum Vergleich unterschiedliche Finanzierungsangebote.

Die Bank benötigt darauf hin neben den Dokumenten der Immobilie, welche der Immobilienagentur bereits vorliegen, auch Dokumente von Ihnen als Käufer. Dazu zählen neben dem Personalausweis auch eine portugiesische Steuernummer sowie u.a. Unterlagen zum Nachweis des Eigenanteils der Finanzierung, des Einkommens der letzten Monate und eine Arbeitgeberbescheinigung.

Für den Erwerb einer Immobilie in Portugal ist unabhängig davon, ob Sie einen Kredit in Anspruch nehmen oder nicht, ein portugiesisches Bankkonto erforderlich.

 

  • Wunschanforderungen an Ihre Immobilie:

Auch wenn dieser Aspekt selbtvertändlich erscheint, lohnt es sich doch, darauf hinzuweisen: beschäftigen Sie sich im Vorfeld genau mit Ihren Anforderungen an die Wunschimmobilie. Suchen Sie eine Wohnung oder ein Haus bzw. eine Villa, wie viele Zimmer sind erforderlich oder wünschenswert, spielt die Ausstattung und das Alter der Immobilie eine Rolle und insbesondere auch: was ist Ihnen hinsichtlich der Lage wichtig?
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vorstellungen zu konkretisieren.

 

  • Markt- bzw. Angebots- und Nachfragelage:

Machen Sie sich ein Bild von der Markt- bzw. Angebots- und Nachfrasituation der Immobilien an der Algarve, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können. Selbst wenn die erste gezeigte Immobilie Ihre Anforderungen grundsätzlich erfüllt, lassen Sie sich von uns weitere Alternativen zeigen, um die Optionen für sich ins Verhältnis setzen und vergleichen zu können. Wir beraten und unterstützen Sie bei dem Prozoss bis zu Ihrer Kaufentscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen beschriebenen Anforderungen an Ihre Wunschimmobilie.

 

  • Verhandlung und Einigung

Nachdem Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, besteht die Möglichkeit, dem Verkäufer ein Angebot zu unterbreiten. Die Möglichkeiten der Preisverhandlung hängen von der Marktlage und der individuellen Situation der Parteien ab. 

Nach Einigung sollten Sie die Immobilie reservieren oder direkt einen Vorvertrag schließen (siehe nächster Abschnitt), damit beide Parteien ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsichten zu den vereinbarten Konditionen dokumentieren.

 

  • Kaufvorvertrag, Notartermin und Kaufvertrag ("Escritura")

In Portugal wird i.d.R. vor dem finalen Notartermin, in welchem der Kaufvertrag unterzeichnet wird, ein Vorvertrag geschlossen. Dieser enthält bereits sämtliche Bedingungen, die man auch von einem Kaufvertrag erwarten würde. Es ist üblich, dass mit dem Vorvertrag eine Anzahlung an den Verkäufer geleistet wird. Der Vorvertrag wird in der Regel vom Anwalt des Käufers entworfen.
In diesem Zuge werden auch bereits die Dokumente der Immobilie rechtlich überprüft. Aber auch der Notar überprüft die Dokumente zum Zeitpunkt des finalen Vertragsschlusses, der "Escritura", abschließend.

Zu beachten ist: Im Zuge des Notartermins werden direkt die Grunderwerbsteuer sowie die Stempelsteuer fällig.
Beide sind direkt zu zahlen, ansonsten kann der Kaufvertrag nicht unterzeichnet werden.

 

  • Nach dem Kauf

Herzlichen Glückwunsch, nun gehört Ihnen Ihre Wunschimmobilie in Portugal!

Um die Immobilie nun rasch nutzen zu können, sind noch Strom, Wasser und ggf. Gas und Internetdienstleistungen auf Ihren Namen zu beauftragen. Wir helfen Ihnen gern dabei. 

Sollten Sie weiteren Unterstützungsbedarf haben (Möbel- und Dekorationsgeschäfte, Dienstleistungen in Sachen Reinigung, Instandhaltung u.a.) sprechen Sie uns ebenfalls gern für Empfehlungen an. 

Rechtlicher Hinweis: Die hier dargestellten Informationen sind nicht rechtsbindend und es entsteht bei Fehlern kein rechtlicher Anspruch. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts.